Brandschutzaufklärung im Betrieb

Mega-Schäden durch Brände in Handel,  Gewerbe und in der Industrie

Die zehn schwersten Brände in Industrie- und Gewerbebetrieben haben in Deutschland bisher einen Sachschaden von zusammen 780 Millionen DM verursacht. Allein beim nächtlichen Großfeuer im Druckzentrum Essen-Kettwig des Springer-Verlags betrug die Schadenssumme 233 Mio. DM.

„Hitliste“ der Mega-Schäden:

  • Feuer in einem Betrieb zur Herstellung von Getränkedosen in Hassloch, ausgelöst durch eine Explosion – 172 Mio. DM Schaden.
  • Spielwarenfabrik in Fürth – fast 80 Mio. DM Schaden.
  • Kartonagenfabrik in Euskirchen, vorsätzlich gelegt – 57 Mio. DM Schaden.
  • Chemiebetrieb in Wiesbaden, ausgelöst durch Überhitzung – 55 Mio. DM Schaden.
  • Weitere industrielle Großfeuerschäden in: Neutraubling, Prüm, Damme, Attendorn, Lenningen.

    Etwa drei Viertel aller Brände werden durch menschliche Fahrlässigkeit ausgelöst. Im beruflichen Bereich können brandgefährliche Handlungen oder die Duldung brandgefährlicher Zustände folgende Ursache haben:

Ungewollte Nachlässigkeit

aus Unkenntnis oder Unterschätzung möglicher Gefahren, verursacht durch mangelnde Unterrichtung oder geringe Anteilnahme an den mit der eigenen Arbeit verbundenen Vorgängen. Sie kann sich auch in der Zeit des Einarbeitens und Eingewöhnens bei jedem Wechsel von Arbeitsplatz oder Beruf zwangsläufig ergeben.

Unbewusste Nachlässigkeit

aus Gewöhnung an die Gefahr, eine Erscheinung, die sich vor allem mit fortschreitender Routine als eine der Formen der Betriebsblindheit einstellt. Sie kann aber auch in der Selbstüberschätzung ihre Wurzel haben. Oder es fehlt einfach das Vorstellungsvermögen über den Zusammenhang von Ursache und Wirkung.

Bewusste Nachlässigkeit

bei voller Kenntnis der möglichen Gefahr und ihrer Auswirkungen. Ein solches Fehlverhalten ist oft weniger auf Leichtfertigkeit, als auf Bequemlichkeit zurückzuführen. Dazu gehört z.B. das Offenhalten von Brand- oder Rauchschutztüren, deren selbstschließende Konstruktion damit sinnlos wird.
Zu den gefährlichsten Nachlässigkeiten, die bewusst begangen werden, zählen auch „Nebenhandlungen“, die nicht berufsbedingt sind. Vor allem die Missachtung des Rauchverbotes. Dies gilt allerdings auch für den betriebsfremden Besucher, den Kunden und den Gast.
Die Frage, ob Sie zu einer dieser Gruppen von Nachlässigen und möglichen Brandstiftern gehören und weiterhin gehören wollen, müssen Sie selbst beantworten.
Ehrlichkeit gegen sich selbst ist schon die halbe Schadensverhütung!
Nachfolgend wollen wir versuchen, Ihnen schlagwortartig zu vermittelt, wie durch Maßnahmen des „Vorbeugende Brandschutz“ Brande verhütet werden könnten.

Sparen durch vorbeugenden Brandschutz

Wer eine Versicherung abschließen will, um seinen Betrieb vor Unterbrechungen zu schützen, muss mit strengen Anforderungen an die betriebliche Sicherheit rechnen. Das gilt insbesondere für die holzverarbeitende Industrie. Immer häufiger haben die Risikoprüfer der Versicherer am Vorbeugenden Brandschutz einiges auszusetzen. Rüstet der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht entsprechend nach, wird der Versicherungsantrag zurückgewiesen.

Wichtig: Während der Nachrüstphase genießt der Betrieb oftmals keinen Versicherungsschutz.

Unternehmen, die über vorbildliche Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen verfügen, können eventuell eine Prämienreduzierung erreichen. Hierzu folgende Tipps:
– Schutz der Betriebsanlagen durch Einzäunung des Grundstücks
– Installation einer Alarmanlage
– Konsequente Einhaltung des Rauchverbotes in brandgefährdeten Bereichen
– Feuerbeständige Abtrennung zwischen brandgefährlichen Anlagen und benachbarten Produktionsbereichen
– Lagerung von brennbaren Stoffen in einem entsprechend abgesicherten Lagerraum mit Auffangbecken
– Vorratshaltung von brennbaren Flüssigkeiten nur in Sicherheitsschränken nach DIN 12925 sowie Verwendung von bruchsicheren Spezialbehältern bei Transport
– Ausrüstung der Betriebsanlagen mit Feuerlöschern nach ZH1/201
– Jährliche Revision aller brandschutztechnischen Installationen
– Regelmäßige Revision aller elektrischen und gastechnischen Betriebsinstallationen sowie regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller technischen Geräte.

„Was können Arbeitgeber und Arbeitnehmer persönlich dazu tun, damit Brände gar nicht erst entstehen?“

– Brandschutzordnungen erstellen, veröffentlichen und beachten
– Brandmeldeanlagen regelmäßig überprüfen
– Notruf-Nummern auf jedem Telefon verzeichnen
– Alarmplan erstellen, veröffentlichen und beachten
– Löschgerät jederzeit griffbereit und befüllt halten
– Regelmäßige fachgerechte Wartung durchführen lassen

Für Informationen über Feuerlöscher im Gewerbe, welche Feuerlöscher und wie viel bei welcher Brandgefährdung erforderlich sind, können Sie bei der Versicherungskammer Bayern das Merkblatt 8RM03 5.6-1 anfordern.

Flucht- und Rettungswege

  • Flucht- und Rettungswegeplan erstellen, veröffentlichen und beachten
  • Für ausreichend sichere Flure und Treppen sorgen
  • Fluchtwege nicht verstellen
  • Fluchtwege kennzeichnen
  • Notausgänge freihalten
  • Notausgänge nicht verschließen
  • Achtung: Rettungswege sind meistens gleichzeitig Angriffswege für die Feuerwehr!

Löschwasserversorgung

  • Löschwasserstellen freihalten
  • Fahrzeuge nicht auf Unterflurhydranten abstellen
  • Saugstellen an offenen Löschwasserstellen in Ordnung halten

Personenunterweisung

  • die Einhaltung überwachen

Zündquellen vermeiden

  • Rauchverbot beachten
  • Heißlaufen von Maschinen vermeiden
  • Elektrische Anlagen in Ordnung halten
  • Erkennen von Selbstentzündungsmöglichkeiten
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen
  • Lagerung leichtentzündlicher Gase nur in dafür bestimmten Räumen, die vom Freien aus zugänglich sind
  • Schweißen, Löten oder Trennen nur mit Erlaubnisschein und durch Fachkräfte

Unterstützung der Feuerwehr

  • Feuerwehrplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr erstellen
  • Zufahrtswege und Bewegungsflächen für Feuerwehr kennzeichnen
  • Absolutes Halteverbot auf diesen Wegen und Flächen beachten
  • Zugänge zu den Gebäuden kennzeichnen
  • Durch einen Feuerwehr-Schlüsselkasten den Zugang stets gewährleisten

Vorbeugender baulicher Brandschutz

  • Feuerbeständige Wände, Decken und Abschlüsse
  • Feuerüberschlagswege absichern
  • Feuerbrücken bei Lagerung von brennbarem Material vermeiden
  • Der vorbeugende Brandschutz muss auch während Bau- und Instandhaltungsarbeiten
    sowie bei Nutzungsänderungen gewährleistet sein!

Kommt es dennoch zu einem Brandausbruch lassen sich die Auswirkungen eines Schadensfeuer durch richtiges Verhalten erheblich reduzieren.

Richtiges Verhalten bei Bränden am Arbeitsplatz

Ruhe bewahren!
Angst oder Panik führt meistens zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen und Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten Aufgaben. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.

Angst oder Panik führt meistens zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen und Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten Aufgaben. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.

Brand melden!
Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen warten!

Mitarbeiter warnen!
Es könnte sein, dass manche Mitarbeiter den Brandausbruch nicht bemerken. Besonders gefährlich ist es, wenn ein tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird.
Warnen Sie Ihre Mitarbeiter und bedenken Sie, dass die Telefone im Brandfall außer Betrieb sein könnten. Besonders wichtig ist auch hierbei, an den Schutz der eigenen Person zu denken.

Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten!
Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei machen. Das Ausserbetriebsetzung solcher Objekte hilft oftmals die Brandausbreitung zu behindern. Ein wichtiges Hilfsmittel ist hierbei der „Notausschalter“.

Gefahrenbereiche sofort verlassen!

Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist dabei entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z.B. Behinderten.

Folgen Sie den Hinweisschildern, die den jeweils nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen und lassen Sie sich an der Sammelstelle registrieren.

Aufzüge nicht mehr benutzen!

Die Auswirkungen des Feuers können Aufzüge außer Betrieb setzen. Wenn sich dann Menschen in einem Aufzug befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher dürfen nur die gekennzeichneten Fluchtwege benützt werden.

Gebückt gehen!
Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden die Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen.
Festgelegte Maßnahmen gemäß Brandschutzordnung durchführen! In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt. In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt. In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt.

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!

In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden. In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden. In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden.

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